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Strafverteidigung
Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Kucera, 07.11.2024
Steht der Verdacht einer Straftat im Raum, ist die Lage für Beschuldigte oft ernst. Verurteilung und Strafe drohen. Aber schon der Verdacht bestimmter Straftaten kann existenzbedrohend sein. Hier braucht man Hilfe durch einen erfahrenen und kompetenten Experten – einen Strafverteidiger. Was hat dieser aber für Aufgaben und welche Rechtsstellung hat er? Ein kurzer Überblick:
Recht auf Verteidiger
Beschuldigte haben in jeder Lage des Verfahrens das Recht, sich des Beistandes von bis zu drei Strafverteidigern zu bedienen. Dies ist Ausdruck des Rechts auf ein faires Verfahren und verfassungsrechtlich verbürgt.
Rechtsanwälte als unabhängige Organe der Rechtspflege
Strafverteidiger sind in der Regel Rechtsanwälte. Diese sind unabhängige Organe der Rechtspflege und haben „einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, dessen Ausführung nicht nur im Interesse des Beschuldigten, sondern auch in dem einer am Rechtsstaatsgedanken ausgerichteten Strafrechtspflege liegt“ (BGH, Urt. vom 03.10.1979 - 3 StR 264/79). Besonders erfahrene und hochspezialiserte Rechtsanwälte sind dabei diejenigen, die berechtigt sind, den Fachanwaltstitel "Fachanwalt für Strafrecht" zu führen.
Zentrale Aufgaben des Verteidigers
Die Aufgaben eines Strafverteidigers sind vielfältig und umfassen alle Phasen eines Strafverfahrens, von der ersten Beratung bis hin zur Nachsorge nach einem etwaigen Urteil.
Hierbei spielt der Strafverteidiger eine zentrale Rolle im Strafjustizsystem, da er dazu beiträgt, dass die Prinzipien eines fairen und gerechten Verfahrens eingehalten werden. Er stellt sicher, dass der Beschuldigte nicht ohne rechtmäßigen Grund verurteilt wird und dass alle Beweise und Zeugenaussagen gründlich geprüft werden. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtssystems, um Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten.
In der Praxis spielen insbesondere folgende Aufgaben eine zentrale Rolle:
Der Verteidiger wertet die Ermittlungsakten aus, prüft die Sach- und Rechtslage, berät den Mandanten über die tatsächlichen und rechtlichen Aspekte seines Falles und entwickelt eine Verteidigungsstrategie. Diese kann beispielsweise darin bestehen, eine Verfahrenseinstellung, einen Freispruch oder auch – wenn diese Ziele nicht zu erreichen sind – eine möglichst milde Rechtsfolge zu erreichen. Der Verteidiger vertritt den Mandanten zudem gegenüber den staatlichen Ermittlungsbehörden (also vor allem der Staatsanwaltsanwaltschaft und Polizei) und Gerichten.
Daneben hat der Strafverteidiger dem Mandanten, der sich als Beschuldigter in einer schwierigen und belastenden Ausnahmesituation befindet, aber auch menschlichen und moralischen Beistand zu leisten. Er muss den Mandanten emotional unterstützen und ihm helfen, mit der Belastung eines Strafverfahrens umzugehen. Hierzu gehört auch, dem Mandanten mit Empathie und Fingerspitzengefühl den Verfahrensablauf und die möglichen Folgen des Verfahrens zu erklären, um so Ängste und Unsicherheiten zu verringern.
Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger
Der Strafverteidiger wird im Normalfall vom Beschuldigten ausgesucht und beauftragt (sog. Wahlverteidiger) oder vom Gericht bestellt (sog. Pflichtverteidiger).
Kosten der Strafverteidigung
Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach Vereinbarung.
Fazit
Der Strafverteidiger ist als unabhängiges Organ der Rechtspflege eine zentrale Säule des Rechtsstaats. Werden Sie einer Straftat beschuldigt, sollten Sie sich unbedingt einen erfahrenen und kompetenten Strafverteidiger Ihres Vertrauens suchen.
Über den Autor
Grüße aus Dortmund! Mein Name ist Christian Kucera und ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht sowie Ex-Staatsanwalt. Seit über 24 Jahren bin ich in Dortmund und bundesweit als Strafverteidiger tätig.
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