Verkehrsstrafrecht.

Kelle Polizei, die aus einem Autofenster gehalten wird
Beamter am offenen Fenster eines Autofahrers mit Alkoholtester

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht ist ein spezieller Teil des Strafrechts, der sich mit strafbaren Handlungen im Straßenverkehr beschäftigt. Es umfasst die Rechtsnormen, die das Verhalten von Verkehrsteilnehmern regeln und Sanktionen für Verstöße gegen diese Vorschriften festlegen. Gesetzlich geregelt ist das Verkehrsstrafrecht vor allem im Strafgesetzbuch (StGB) und im Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Typische Straßenverkehrsdelikte 

In der Praxis spielen insbesondere folgende strafrechtlichen Delikte eine große Rolle:

  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - sog. Fahrerflucht (§ 142 StGB)
  • Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)
  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)

Die Ahndung solcher Straftaten kann von Geldstrafen, Fahrverboten oder Fahrerlaubnisentziehungen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen, abhängig von der Schwere des Vergehens und den Umständen des Einzelfalls.

Foto eines Führerscheins in einem Portemonnaie

Besonderheiten des Verkehrsstrafrechts

Das Verkehrsstrafrecht weist einige Besonderheiten auf, die es von anderen Bereichen des Strafrechts unterscheidet. So drohen hier nicht nur Geldstrafen oder - in schwerwiegenden Fällen - Freiheitsstrafen, sondern häufig auch Fahrverbote oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis. Solche Sanktionen können erhebliche Konsequenzen für betroffene Personen haben. Sind sie nämlich beruflich auf das Autofahren angewiesen (wie z.B. Berufskraftfahrer oder Außendienstmitarbeiter), kann ein Fahrverbot oder eine Fahrerlaubnisentziehung den Arbeitsplatz gefährden oder sogar zum Jobverlust führen.

Fahrverbot und Ent­ziehung der Fahr­erlaubnis
– Was ist der Unter­schied?

Ein Fahrverbot wegen einer Verkehrsstrafsache ist eine zeitlich begrenzte Strafe, nach deren Ablauf der Betroffene seinen Führerschein automatisch zurückerhält, während die Entziehung der Fahrerlaubnis eine schwerwiegendere Maßnahme ist, bei der die Fahrerlaubnis komplett erlischt und eine formelle Neuerteilung durch die Fahrerlaubnisbehörde nach Ablauf einer bestimmten Sperrfrist in einem aufwendigen Verfahren erforderlich ist.

Ein Fahrverbot wegen einer Verkehrsstraftat kann für die Dauer von 1-6 Monaten verhängt werden.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis kommt hingegen bei schwerwiegenderen Verkehrsstraftaten in Betracht, etwa bei Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht oder verbotenen Kraftfahrzeugrennen. Die Sperren für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis betragen hier i.d.R. 6 Monate bis 5 Jahre und können in schwerwiegenden Ausnahmefällen sogar für immer angeordnet werden.

Foto eines Gesetzestextes

Erfahrenen Strafverteidiger einschalten!

Die vorgenannten und weitere Besonderheiten machen das Verkehrsstrafrecht zu einem komplexen und speziellen Rechtsgebiet, das spezifische Kenntnisse und Erfahrungen erfordert. Es ist deshalb sinnvoll, möglichst frühzeitig einen erfahrenen und spezialisierten Strafverteidiger einzuschalten.

Sie benötigen in einer Verkehrsstrafsache einen erfahrenen Strafverteidiger? Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf!

0231 1891 584
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