Hansastraße 72, 44137 Dortmund, Deutschland
Verkehrsstrafrecht ist ein spezieller Teil des Strafrechts, der sich mit strafbaren Handlungen im Straßenverkehr beschäftigt. Es umfasst die Rechtsnormen, die das Verhalten von Verkehrsteilnehmern regeln und Sanktionen für Verstöße gegen diese Vorschriften festlegen. Gesetzlich geregelt ist das Verkehrsstrafrecht vor allem im Strafgesetzbuch (StGB) und im Straßenverkehrsgesetz (StVG).
In der Praxis spielen insbesondere folgende strafrechtlichen Delikte eine große Rolle:
Die Ahndung solcher Straftaten kann von Geldstrafen, Fahrverboten oder Fahrerlaubnisentziehungen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen, abhängig von der Schwere des Vergehens und den Umständen des Einzelfalls.
Das Verkehrsstrafrecht weist einige Besonderheiten auf, die es von anderen Bereichen des Strafrechts unterscheidet. So drohen hier nicht nur Geldstrafen oder - in schwerwiegenden Fällen - Freiheitsstrafen, sondern häufig auch Fahrverbote oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis. Solche Sanktionen können erhebliche Konsequenzen für betroffene Personen haben. Sind sie nämlich beruflich auf das Autofahren angewiesen (wie z.B. Berufskraftfahrer oder Außendienstmitarbeiter), kann ein Fahrverbot oder eine Fahrerlaubnisentziehung den Arbeitsplatz gefährden oder sogar zum Jobverlust führen.
Ein Fahrverbot wegen einer Verkehrsstrafsache ist eine zeitlich begrenzte Strafe, nach deren Ablauf der Betroffene seinen Führerschein automatisch zurückerhält, während die Entziehung der Fahrerlaubnis eine schwerwiegendere Maßnahme ist, bei der die Fahrerlaubnis komplett erlischt und eine formelle Neuerteilung durch die Fahrerlaubnisbehörde nach Ablauf einer bestimmten Sperrfrist in einem aufwendigen Verfahren erforderlich ist.
Ein Fahrverbot wegen einer Verkehrsstraftat kann für die Dauer von 1-6 Monaten verhängt werden.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis kommt hingegen bei schwerwiegenderen Verkehrsstraftaten in Betracht, etwa bei Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht oder verbotenen Kraftfahrzeugrennen. Die Sperren für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis betragen hier i.d.R. 6 Monate bis 5 Jahre und können in schwerwiegenden Ausnahmefällen sogar für immer angeordnet werden.
Die vorgenannten und weitere Besonderheiten machen das Verkehrsstrafrecht zu einem komplexen und speziellen Rechtsgebiet, das spezifische Kenntnisse und Erfahrungen erfordert. Es ist deshalb sinnvoll, möglichst frühzeitig einen erfahrenen und spezialisierten Strafverteidiger einzuschalten.