Hansastraße 72, 44137 Dortmund, Deutschland
Ich berate und verteidige als Fachanwalt für Strafrecht und Ex-Staatsanwalt seit über 24 Jahren in Dortmund und bundesweit in allen Bereichen des Strafrechts und im Ordnungswidrigkeitenrecht.
Meine Expertise bezieht sich hierbei, insbesondere auf folgende Bereiche:
Mit dem Strafrecht will der Gesetzgeber die Gesellschaft vor sozialschädlichen Verhaltensweisen bewahren und elementare Werte des Gemeinschaftslebens schützen. Der Staat sanktioniert deshalb mit dem Strafrecht Verstöße gegen geschützte Rechtsgüter, insbesondere durch Strafen in Form von Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.
Zum allgemeinen Strafrecht zählen u.a. folgende Verbrechens- und Vergehenstatbestände:
Das Sexualstrafrecht ist ein Teilbereich des Strafrechts, der im Kern die sexuelle Selbstbestimmung schützt. In der Praxis spielen neben vielen anderen Sexualdelikten vor allem der sexuelle Übergriff, die sexuelle Nötigung und die Vergewaltigung nach § 177 StGB und das Verbreiten, der Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Schriften nach § 184b StGB eine große Rolle.
Als Strafverteidiger mit langjähriger Berufserfahrung habe ich mich auf das Sexualstrafrecht spezialisiert und verfüge über umfassende Erfahrung und Expertise in der Verteidigung von Mandanten in diesem sensiblen und komplexen Rechtsgebiet.
Das Revisionsrecht bezieht sich auf den Teil des Strafprozessrechts, der die Revision von gerichtlichen Entscheidungen durch höhere Instanzen regelt. Es handelt sich um ein Rechtsmittel, das dazu dient, Urteile von Strafgerichten auf Rechtsfehler zu überprüfen. Sie unterscheidet sich von der Berufung darin, dass sie keine neue Tatsacheninstanz darstellt, sondern sich auf die Überprüfung rechtlicher Fehler konzentriert.
Das Betäubungsmittelstrafrecht bezieht sich auf das Rechtsgebiet, das sich mit Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln (z.B. Marihuana, Haschisch, Kokain, Heroin oder Amphetaminen) befasst.
Es umfasst Regelungen, die den Umgang mit illegalen Drogen regeln und die Strafen u.a. für den Besitz, Handel, Schmuggel und die Herstellung von Betäubungsmitteln festlegen.
Das Jugendstrafrecht enthält Sondervorschriften für Jugendliche und Heranwachsende, also Personen zwischen 14 bis 21 Jahren, die im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt sind.
Der wichtigste Unterschied zum allgemeinen (Erwachsenen-) Strafrecht besteht darin, dass das Jugendstrafrecht vom Erziehungsgedanken beherrscht ist.
Das Verkehrsstrafrecht und das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht sanktionieren Verstöße gegen Verkehrsvorschriften und dienen in erster Linie der Verkehrssicherheit.
Geregelt sind diese Rechtsgebiete, insbesondere im Strafgesetzbuch (StGB), im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und anderen Gesetzen.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist – wie das Strafrecht - staatliches Sanktionsrecht. Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahnung mit einer Geldbuße zulässt.
Im Gegensatz zu Straftaten handelt es sich bei den Ordnungswidrigkeiten jedoch um nicht so erhebliche Gesetzesverstöße mit geringerem Unrechtsgehalt. Geregelt ist das Ordnungswidrigkeitenrecht im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und zahlreichen weiteren Spezialgesetzen, die Bußgeldtatbestände enthalten, wie etwa das Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder die Straßenverkehrsordnung (StVO).