Hansastraße 72, 44137 Dortmund, Deutschland
Die Revision ist die letzte Möglichkeit, zu verhindern, dass ein fehlerhaftes Strafurteil rechtskräftig wird. Sie ist „strafrechtliches Hochtrapez“ und gehört zu den schwierigsten Rechtsgebieten der Rechtswissenschaft überhaupt, da sie ein sehr eingeschränktes Rechtsmittel ist, mit dem nur eine Überprüfung des Urteils durch das Oberlandesgericht oder den Bundesgerichtshof auf Rechtsfehler erreicht werden kann.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bin ich für meine Mandanten seit über 24 Jahren u.a. im Revisionsrecht tätig.
Ist gegen Sie in einem Strafverfahren ein ungünstiges bzw. fehlerhaftes Urteil ergangen, möchten Sie natürlich wissen, was Sie dagegen tun können. Neben der Berufung ist die Revision oftmals die einzige Möglichkeit, das Urteil anzufechten und eine Korrektur zu erreichen.
Das Revisionsrecht gehört zu den schwierigsten Rechtsgebieten der Rechtswissenschaft überhaupt. Das hat insbesondere damit zu tun, dass die Revision sehr strengen Begründungsanforderungen unterliegt und in einem sehr formalisierten Verfahren abläuft.
Das Revisionsgericht prüft nur, ob dem Gericht der Vorinstanz Rechtsfehler unterlaufen sind und nicht, ob das verfahrensgegenständliche Geschehen sich wirklich so zugetragen hat oder nicht. Eine Neuverhandlung vor dem Revisionsgericht mit neuer Beweisaufnahme ist ausgeschlossen.
Wegen dieser Besonderheiten ist die Revision nicht nur dem Laien unzugänglich, sondern vielfach auch dem nicht spezialisierten Juristen. Wie das Revisionsgericht bestimmte Rechtsfragen beurteilt und entscheidet, ist oft kaum vorherzusagen. Der bekannte Strafrechtsprofessor Ernst-Walter Hanack sprach in diesem Zusammenhang auch von der
"Unberechenbarkeit der revisionsrichterlichen Zugriffsintensität"
(Zitat nach Hanack, Die Verteidigung vor dem Revisionsgericht, Festschrift für Hanns Dünnebier zum 75. Geburtstag am 12.06.1982, S. 301 ff.)
Erschwerend kommt hinzu, dass vor allem bei Fällen mit schwereren Tatvorwürfen, die erstinstanzlich beim Landgericht oder gar Oberlandesgericht verhandelt worden sind, nur das eine Rechtsmittel der Revision gegeben ist. Geht es hingegen um Fälle der kleineren bis mittleren Kriminalität, die beim Amtsgericht verhandelt werden, steht mit der Berufung noch ein weiteres Rechtsmittel zur Verfügung. Dem Revisionsverteidiger kommt deshalb eine umso größere Verantwortung zu.
Die Revision muss binnen einer Woche, in der Regel ab der mündlichen Urteilsverkündung eingelegt werden. Nach Eingang des schriftlichen Urteils muss die Revision binnen eines Monats schriftlich begründet werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden.
Es ist deshalb sinnvoll, den Revisions-Strafverteidiger möglichst frühzeitig zu beauftragen, damit dieser für die komplexe und zeitintensive Bearbeitung ausreichen Zeit hat.
Oft ist die Revision die letzte Chance, ein strafgerichtliches Urteil anzufechten. Die Erfolgsquoten sind aufgrund der Besonderheiten des Revisionsrechts statistisch gesehen sehr gering. Sie sollten sich deshalb in Revisionsfällen möglichst frühzeitig durch einen erfahrenen Revisions-Strafverteidiger verteidigen lassen.
Mit meiner langjährigen Expertise als Fachanwalt für Strafrecht und Ex-Staatsanwalt verteidige ich meine Mandanten in Dortmund und bundesweit in allen Instanzen und bei allen deutschen Revisionsgerichten (Oberlandesgerichten und Bundesgerichtshof).