Hansastraße 72, 44137 Dortmund, Deutschland
Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist ein Teilgebiet des Verwaltungsrechts, das sich mit Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften befasst, die keine Straftaten, sondern Ordnungswidrigkeiten darstellen. Ordnungswidrigkeiten sind geringfügigere Rechtsverstöße, die nicht die Schwere von Straftaten erreichen und daher auch nicht mit den gleichen strafrechtlichen Sanktionen, wie u.a. Freiheitsstrafe, geahndet werden.
Typische Beispiele für Ordnungswidrigkeiten sind Verkehrsverstöße (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen), aber auch Umweltverstöße (z.B. illegale Müllentsorgung) und Verstöße gegen Gewerberecht oder Regelungen im Bereich des Arbeitsrechts.
Gesetzlich geregelt ist das Ordnungswidrigkeitenrecht im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und in zahlreichen anderen Spezialgesetzen, wie z.B. dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Gewerbeordnung (GewO).
Die typische Sanktion für eine Ordnungswidrigkeit ist das Bußgeld, deren Höhe abhängig ist von der Schwere und den Umständen des Verstoßes.
Straftaten können eine Vorstrafe und Einträge im Führungszeugnis nach sich ziehen, während Ordnungswidrigkeiten dies in der Regel nicht tun.
Ein besonders praxisrelevanter Bereich ist das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Dies ist ein spezieller Teilbereich des Ordnungswidrigkeitenrechts, der sich mit Verstößen gegen Verkehrsvorschriften befasst. Es dient der Regelung und Sanktionierung von geringfügigeren Verstößen im Straßenverkehr, die nicht die Schwere von Verkehrsstraftaten erreichen.
Es umfasst alle Vorschriften, die den sicheren und ordnungsgemäßen Verkehr auf öffentlichen Straßen gewährleisten sollen. Dazu gehören Regeln aus der Straßenverkehrsordnung (StVO), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und anderen verkehrsrechtlichen Regelwerken.
Häufige Verstöße sind etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Falschparken, Abstandsverstöße und Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer.
Für bestimmte schwerwiegende Verstöße werden Punkte im Fahreignungsregister (ehemals Verkehrszentralregister) in Flensburg eingetragen. Bei Erreichen einer bestimmten Punktezahl kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
In schweren Fällen kann ein temporäres
Fahrverbot von 1-3 Monaten verhängt werden.
Ein erfahrener Verteidiger kann auch im Ordnungswidrigkeitenrecht wertvolle Unterstützung bieten, indem er die rechtliche und tatsächliche Situation sorgfältig analysiert, effektive Verteidigungsstrategien entwickelt und die Interessen des Betroffenen gegenüber den Behörden und vor Gericht vertritt. Insbesondere bei komplexeren Fällen oder drohenden schwerwiegenden Sanktionen (z.B. Fahrverbot, hohe Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister) ist die Einschaltung eines Verteidigers ratsam.
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