Hansastraße 72, 44137 Dortmund, Deutschland
Meine auf das Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei befindet sich im Herzen der Dortmunder City, direkt neben der Commerzbank am Hansaplatz und gegenüber der Sparda-Bank. In unmittelbarer Nähe befinden sich der Westenhellweg, das Stadttheater (Opernhaus), das Dortmunder Rathaus und der Friedensplatz.
Parkmöglichkeiten befinden sich im Parkhaus „Hansaplatz/Karstadt“ direkt an meiner Kanzlei und weiteren Parkhäusern in unmittelbarer Nähe. Auch Behindertenparkplätze befinden sich direkt vor meiner Kanzlei.
Ich wurde 1969 in Hagen (Westfalen) geboren und studierte an der Ruhr-Universität-Bochum. Bereits im Studium entschied ich mich für eine konsequente Spezialisierung auf dem Gebiet des Straf- und Strafprozessrechts sowie der Kriminologie.
Nach dem ersten juristischen Staatsexamen setzte ich diese Spezialisierung im zweijährigen Rechtsreferendariat durch Stationen bei der Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsdelikte der Staatsanwaltschaft Bochum, bei Abteilungen für allgemeine Strafsachen sowie für Jugendstrafsachen des Amtsgerichts Bochum sowie bei einer bundesweit tätigen Strafverteidigerkanzlei in Hamm fort.
Schon während des gesamten Rechtsreferendariates war ich als freiberuflicher Mitarbeiter für eine bundesweit tätige Strafverteidigerkanzlei in Hamm tätig.
Das zweite juristische Staatsexamen absolvierte ich mit Prädikat und war anschließend als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf in einer Abteilung für allgemeine Strafsachen tätig.
Im Jahr 2000 ließ ich mich als Rechtsanwalt in Dortmund nieder. Im Jahr 2003 verlieh mir die Rechtsanwaltskammer die Befugnis, die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" zu führen.
Ich bin seit über 24 Jahren bundesweit als Strafverteidiger auf dem Gebiet des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts tätig.
Zudem war ich mehrere Jahre in der Juristenausbildung tätig und bereitete u.a. für die juristischen Repetitorien Dr. Hanisch in Bochum und Alpmann & Schmidt in Münster Jurastudenten sowie Rechtsreferendare auf das Referendar- bzw. Assessorexamen vor.
Des Weiteren bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen sich fortbilden; Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bilden sich fort. Um die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar zu machen und das Fortbildungsengagement der Anwaltschaft weiter zu fördern, hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine DAV-Fortbildungsbescheinigung geschaffen, die denjenigen Mitgliedern ausgestellt wird, die sich regelmäßig fortbilden. Neben der Bescheinigung, die aufzeigt, in welchem Bereich sich der Rechtsanwalt fortgebildet hat und damit für die Mandanten Transparenz schafft, werden die Inhaber der Fortbildungsbescheinigung in der Internet-Suchmaschine der Deutschen Anwaltauskunft (www.anwaltauskunft.de) besonders ausgewiesen.
Nicht selten haben Strafrechtsfälle Bezüge zu anderen Rechtsgebieten, die nicht zu der Expertise eines Strafverteidigers gehören und die manchmal Spezialwissen erfordern. In solchen Fällen greife ich auf meine Netzwerkpartner zurück.
Insbesondere bei familienrechtlichen Bezügen, die in Strafrechtsfällen nicht selten sind, unterhalte ich seit über 24 Jahren eine ständige Kooperation mit Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Ines Maas aus Bochum.