Hansastraße 72, 44137 Dortmund, Deutschland
Das Sexualstrafrecht ist ein Teilbereich des Strafrechts, der im Kern die sexuelle Selbstbestimmung schützt.
Strafverteidigung im Sexualstrafrecht ist meistens eine sehr komplexe und verantwortungsvolle Aufgabe. Die Fälle sind häufig sensibel und die emotionale Belastung für alle Beteiligten kann sehr hoch sein. Meine Aufgabe als Strafverteidiger in solchen Verfahren ist es insbesondere, sicherzustellen, dass die Rechte meiner Mandantin oder meines Mandanten gewahrt werden und diese ein faires und gerechtes Verfahren erhalten.
Ich berate und verteidige als Ex-Staatsanwalt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht seit über 24 Jahren insbesondere auch im Bereich des Sexualstrafrechts.
Das Sexualstrafrecht ist in den §§ 174 bis 184 l des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt. Diese Vorschriften sollen im Kern die sexuelle Selbstbestimmung schützen.
Zentrale Strafvorschriften sind insbesondere die folgenden Vergehens- und Verbrechenstatbestände:
Ermitteln die Strafverfolgungsbehörden wegen des Verdachts eines Sexualdeliktes, so hat dies auf das Leben der Beschuldigten häufiger als in den meisten anderen Deliktsbereichen erhebliche Auswirkungen. Die Erfahrung zeigt, dass die Mandanten mit der Situation zunächst meist völlig überfordert, hilflos und blockiert sind. Allein der Verdacht eines Sexualdeliktes kann erhebliche negative Auswirkungen auf weite Lebensbereiche des Beschuldigten bis hin zur Ruinierung der beruflichen und sozialen Existenz haben. Das ist nicht selten sogar dann der Fall, wenn das Strafverfahren durch Einstellung oder gar Freispruch beendet wird.
Die Verteidigung bei Sexualdelikten wird oft auch dadurch erschwert, dass dieser Bereich mit einer hohen Emotionalisierung einhergeht und in hohem Maße schambesetzt ist und sich die Mandanten weder an Freunde, Familienangehörige oder sonstige Vertraute wenden können oder wollen. Nicht selten scheuen sich die Mandanten auch, sich an einen Strafverteidiger zu wenden bzw. mit diesem offen zu reden.
Die Auswirkungen werden natürlich noch gravierender, wenn Beschuldigte in Untersuchungs- oder Strafhaft kommen oder das Verfahren das Interesse der Öffentlichkeit geweckt hat, was bei dem Verdacht eines Sexualstrafrechts unter bestimmten Voraussetzungen nicht selten vorkommt.
Es gibt deshalb sicherlich wenige Bereiche der Strafverteidigung, die mit so großen Herausforderungen verbunden sind wie die Verteidigung bei Sexualdelikten.
Es ist deshalb sinnvoll, frühestmöglich einen erfahrenen Strafverteidiger einzuschalten.